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    Rechtsgrundlagen zum Schwerbehindertenrecht


    Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Gesetzestext zum Schwerbehindertenrecht sowie weitere Gesetze und Normen. 

    Sozialgesetzbuch IX

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - mit
    § 152 SGB IX: Feststellung der Behinderung, Ausweise.

    Schwerbehindertenausweisverordnung

    Die Schwerbehindertenausweisverordnung enthält u. a. Details zur Gestaltung des Ausweises, zu den notwendigen Angaben betreffs der sogenannten Merkzeichen für die Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche und dem Beiblatt als Bestandteil des Ausweises für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können.

    Versorgungsmedizinverordnung mit Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

     

    Die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) dient dem ärztlichen Sachverständigen/Gutachter als Grundlagen für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Feststellung des Grades der Behinderung.

    Blinden- und Gehörlosengeldgesetz Sachsen-Anhalt

    Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes für das Blinden- und Gehörlosengeld des Landes Sachsen-Anhalt

    Gesetze zur sozialen Sicherung

    Übersicht und Wortlaut der Gesetze zur sozialen Sicherung. Hier finden Sie sowohl die allgemeinen und verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht als auch die einzelnen Sozialleistungsgesetze (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung und vieles mehr) 

     

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    Anschrift postalisch

    Landesverwaltungsamt
    Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)


    Landesverwaltungsamt
    Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
    Postfach 1963
    39009 Magdeburg

     

    Steffi Albrecht

    Referatsleiterin

    Telefon: +49 345 514-3350 oder +49 391 567-2680
    Erreichbarkeit an Sprechtagen: 

    • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr
    • donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr

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